Gut versichert im Designhotel in Südtirol
Für den Fall der Fälle: Reiserücktrittsversicherung
Ihr Wellness- und Designhotel in Südtirol bietet Ihnen einen besonders angenehmen Service an: eine Reiserücktrittsversicherung, die Sie automatisch mit Ihrer Zimmerreservierung buchen.
Wie ärgerlich: Krankheit, familiäre oder berufliche Erfordernisse verhindern Ihren Urlaubsantritt. Wie erfreulich: Mit der Reiserücktrittsversicherung im Wellness- und Designhotel in Südtirol sind Sie gegen diese Eventualitäten versichert.
Reiserücktrittsversicherung im Lindenhof - dem Designhotel in Südtirol
Die hoteleigene Reiserücktrittsversicherung wird automatisch mit der Zimmerreservierung mitgebucht und bei der Abreise in Rechnung gestellt. Bestätigen Sie einfach schriftlich die Reservierungsbestätigung, die Sie von Ihrem Designhotel in Südtirol erhalten.
Reiserücktrittsversicherung im Detail
Preise Reiserücktrittsversicherung im Vier-Sterne-Hotel Lindenhof in Naturns in Südtirol
Der Preis beträgt pro gebuchtem Urlaubstag für einen Erwachsenen Euro 5,00; für ein Kind bis 16 Jahre Euro 2,50. Die automatische Reiserücktrittsversicherung bedeutet für Sie einen enormen Vorteil: Bei einer Stornierung ohne Reiserücktrittsversicherung gelten die allgemeinen EU-Stornobedingungen, die die Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles der gebuchten Leistungen vorsehen. Die Reiserücktrittsversicherung muss mit der Rückbestätigung der Reservierung mitgebucht werden, damit diese ihre Gültigkeit erhält.
BEI WELCHEN EREIGNISSEN BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ?
- Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt;
- Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes;
- Tod, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Stief-,Schwieger- und Enkelkinder);
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Gastes durch den Arbeitgeber;
- Einberufung des Gastes zum Grundwehr- oder Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung oder Vorladung;
- Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
- Nichtbestehen der Reifeprüfung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten,versicherten Reise;
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung oder Vorladung.
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden. Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 4, Pkt.2 ERV-RVB Hotellerie 2005) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.
WER IST VERSICHERT?
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten: der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-,Schwieger-, Groß-), und die Geschwister der versicherten Person.
Vorfreude auf Ihren Urlaub im Designhotel in Südtirol
Das gesamte Team im Hotel Lindenhof wünscht Ihnen schon heute eine gute Anreise und einen ungestörten Urlaubsantritt. Werfen Sie einen Blick in die Bildergalerie, um sich schon zu Hause auf Ihre Ferien im Vinschgau einzustimmen.
Senden Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage an Ihr Wellness- und Designhotel in Südtirol und freuen Sie sich auf unvergessliche Urlaubstage in Naturns.




